Jahrelang wurde Deutschland mit einer Klimaschutzlüge regiert. Jetzt räumen sie sie ab.
RCP 8.5 ausgemustert
Von Matthias Klose3 Aufrufe
Jahrelang wurde Deutschland mit einer Lüge regiert. Jetzt räumen sie sie still ab.
Es gibt Korrekturen, die still vollzogen werden, weil sie laut zu viel erklären würden. Die Streichung von RCP 8.5 aus dem neuen Klimaszenario-Rahmenwerk des IPCC ist so eine Korrektur. Das Gremium ScenarioMIP, zuständig für die wissenschaftliche Grundlage des siebten Sachstandsberichts, hat das berühmteste aller Klimaszenarien aus dem Verkehr gezogen. Begründung: nicht mehr plausibel. Die Kostenannahmen für fossile Energie, die Emissionstrends, die technologische Entwicklung, nichts davon passt noch zu einem Szenario, das einen sechsfachen Anstieg der Kohleverstromung bis 2100 voraussetzte.
RCP 8.5 war das Szenario, mit dem man uns erschreckt hat. Es wurde als „Business as usual" verkauft, als unvermeidliche Katastrophe ohne sofortiges radikales Handeln. Tausende Studien bauten darauf. Medien zitierten es als Tatsache. Klimaaktivisten trugen es auf die Straße. Das Bundesverfassungsgericht fällte damit ein Urteil, das die Klimaschutzpolitik des deutschen Staates für unzureichend erklärte und den Gesetzgeber zur Nachbesserung zwang. Und der Bundestag schrieb mit seiner Hilfe das Wort Klimaneutralität in das Grundgesetz, verbunden mit einem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro an Schulden.
Das war kein Versehen. Das war Methode.
Das Szenario, das nie stimmte
Wissenschaftler wie Roger Pielke Jr. wiesen seit Jahren nach, dass RCP 8.5 kein realistischer Basispfad war. Die Kohleannahmen waren schon 2020 nicht mehr mit den Projektionen der Internationalen Energieagentur vereinbar. Hausfather und Peters publizierten 2020 in Nature, dass das Szenario als Business as usual irreführend sei. Der IPCC selbst schrieb in seinem sechsten Sachstandsbericht, RCP 8.5 sei kein typisches Business-as-usual-Szenario und solle nicht als solches kommuniziert werden.
Trotzdem zitierte derselbe Bericht das Szenario 1.359 Mal. Öfter als jedes andere. Und der IPCC weigerte sich gleichzeitig, die Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien zu bewerten. Wer keine Wahrscheinlichkeit angibt, muss auch keine Unwahrscheinlichkeit eingestehen. Das ist keine Wissenschaft. Das ist Kommunikationsstrategie.
Pielke wurde für seine Kritik jahrelang als Klimaskeptiker behandelt. Dabei kritisierte er nie den Klimawandel als solchen, sondern die methodisch unhaltbare Verwendung eines Extremszenarios als Normalfall. Heute gibt ScenarioMIP ihm im Wesentlichen recht. Die Szenarien, so die offizielle Formulierung, seien implausibel geworden. Geworden. Als ob die Welt sich verändert hätte. In Wahrheit war das Szenario immer falsch. Es hat sich nicht verändert. Der Mut zur Korrektur ist neu.
Das Bundesverfassungsgericht und seine überdehnte Rolle
Im April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das damalige Klimaschutzgesetz für unzureichend. Es leitete aus Artikel 20a des Grundgesetzes, dem Staatsziel Umweltschutz, ein Grundrecht auf intertemporale Freiheitssicherung ab. Die heute lebende Generation dürfe der nächsten nicht unverhältnismäßige Lasten aufbürden. Klingt vernünftig. Ist in seiner Konsequenz eine der weitreichendsten Kompetenzüberschreitungen der deutschen Verfassungsgeschichte.
Denn was das Gericht damit tat, war nichts weniger als Klimapolitik durch Richterrecht. Der Gesetzgeber wurde gezwungen, verbindliche Reduktionspfade festzulegen, deren Grundlage ein Risikobild war, das die Wissenschaft selbst für übertrieben hielt. Die Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs hängt davon ab, wie real das zu verhindernde Risiko ist. Wenn das Extremszenario, auf dem der Druck zur sofortigen Handlung basiert, als unrealistisch gilt, dann ist der Druck unverhältnismäßig. Das ist keine politische Meinung. Das ist verfassungsrechtliche Logik.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein Klimaausschuss. Es hat keine demokratische Legitimation, Klimapolitik zu gestalten. Der Bundestag hat diese Legitimation. Er wurde durch das Urteil in die Pflicht genommen, auf Grundlage eines Risikobildes zu handeln, das einer kritischen wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhält. Karlsruhe hat damit eine Entwicklung beschleunigt, die in anderen Bereichen zu Recht kritisiert wird: die schleichende Verlagerung politischer Entscheidungen weg von gewählten Parlamenten hin zu Gerichten.
500 Milliarden für eine Ideologie, die ins Grundgesetz geschrieben wurde
Am 22. März 2025, wenige Tage vor Konstituierung des neu gewählten Bundestages, änderte die alte Mehrheit aus CDU, SPD und Grünen das Grundgesetz. Artikel 143h ermöglicht ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro, zweckgebunden für Infrastruktur und für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Erstmals steht das Wort Klimaneutralität im Verfassungstext.
Der Zeitpunkt war kein Zufall. Die alte Koalition nutzte die letzten Stunden ihrer parlamentarischen Mehrheit, um einer künftigen Regierung eine Verfassungsbindung zu hinterlassen, die der neue Bundestag mit einfacher Mehrheit nicht wieder aufheben kann. Das ist demokratisch fragwürdig. Es ist auch symptomatisch für eine Klimapolitik, die sich selbst immunisieren will gegen den Wählerwillen.
Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass der Begriff Klimaneutralität im neuen Artikel durch konzeptionelle Unschärfen gekennzeichnet ist. Was gilt als klimaneutral? Welche Investitionen sind mit dem Verfassungsziel vereinbar, welche nicht? Ein Rechenzentrum? Eine Autobahn? Ein neues Industriegebiet in Sachsen oder Sachsen-Anhalt, das Arbeitsplätze schafft, aber Emissionen produziert? Niemand weiß es genau. Gerichte werden es entscheiden. Und sie werden sich auf einen Verfassungsartikel stützen, der mit einem Szenario begründet wurde, das ScenarioMIP soeben für implausibel erklärt hat.
Deutschland fesselt sich selbst, der Rest der Welt schaut zu
Während Deutschland sein Grundgesetz mit Klimazielen versieht und Hunderte Milliarden Schulden für die Energiewende aufnimmt, gehen China und die USA einen anderen Weg. China baut Kohlekraftwerke, in einem Tempo, das alle deutschen Einsparbemühungen rechnerisch mehrfach aufwiegt. Die USA unter der aktuellen Regierung haben sich aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen. Indien industrialisiert. Keine dieser Volkswirtschaften hat das Wort Klimaneutralität in ihre Verfassung geschrieben.
Das Ergebnis ist absehbar. Deutschland trägt die wirtschaftlichen Kosten einer Klimapolitik, die global keine Entsprechung findet, und tut das auf Grundlage von Szenarien, die die eigene Wissenschaft für unrealistisch hält. Die energieintensive Industrie wandert ab. Standorte in Sachsen und Sachsen-Anhalt, die seit der Wende ohnehin strukturell benachteiligt sind, verlieren weitere Investitionen an Regionen, die nicht von Verfassungsgerichten zur Klimaneutralität verpflichtet wurden.
Das ist nicht Klimaschutz. Das ist wirtschaftliche Selbstverstümmelung auf ideologischer Grundlage.
Wer haftet?
Die Wissenschaft korrigiert sich. Das gehört zu ihrem Wesen, auch wenn es in diesem Fall ungewöhnlich lange gedauert hat und die Korrektur ungewöhnlich leise kommt. Was nicht korrigiert wird, sind die politischen Folgen. Kein Politiker stellt öffentlich die Frage, ob das BVerfG-Urteil von 2021 auf einem Risikobild basierte, das die Klimaforschung bereits damals für übertrieben hielt. Kein Koalitionsvertrag enthält die Forderung, Artikel 143h auf seine Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen, jetzt, wo das Szenario, das seinen argumentativen Hintergrund bildete, als implausibel gilt.
Stattdessen werden die 500 Milliarden verplant, die Klimabürokratie wächst, die Klagemaschinen der Umweltverbände werden über kurz oder lang die neuen Verfassungsformulierungen nutzen, um weitere Einschränkungen durchzusetzen. Auf Grundlage eines Szenarios, das es nicht mehr gibt. Das ist das eigentliche Erbe dieser Klimapolitik: ein Regelwerk, das geblieben ist, nachdem die Begründung dafür still entsorgt wurde.
Quellen
Van Vuuren et al. (2026): New scenario framework for CMIP7/ScenarioMIP. Veröffentlicht Mai 2026.
Pielke Jr., R. (02.05.2026): RCP8.5 is Officially Dead. The Honest Broker / Substack. https://rogerpielkejr.substack.com/p/rcp85-is-officially-dead
Watson.ch (06.05.2026): Weltklimarat streicht das schlimmste Szenario RCP8.5. https://www.watson.ch
Welt / Bojanowski, A. (07.05.2026): Warum Klimaforscher ihr dramatischstes Szenario plötzlich abschaffen. https://www.welt.de
Hausfather, Z. & Peters, G. P. (2020): Emissions – the „business as usual" story is misleading. Nature, 577, 618–620.
Schaumann, F. (2022): RCP-8.5: Business-As-Usual or Unrealistic Worst-Case? Universität Hamburg / CSSN.
Deutscher Bundestag (16.03.2025): Haushaltsausschuss beschließt Änderungen des Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h). https://www.bundestag.de
Honer, M. (24.03.2025): Klimaneutralität und Grundgesetz – rechtlich nur heiße Luft? Legal Tribune Online. https://www.lto.de
Verfassungsblog (05.05.2025): Netto, neutral, egal? Zum Verhältnis von Klimawissenschaft und Klimapolitik im Recht. https://verfassungsblog.de
CDU / Amthor, P. (2025): Klimaneutralität und Grundgesetz. https://www.cdu.de
Schlichter, E. (23.04.2025): Sondervermögen Infrastruktur: Investitionsschub mit klimaneutraler Zweckbindung. JuWissBlog Nr. 38/2025. https://www.juwiss.de
