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Freitag, 05. Juni 2026Sachsen & Sachsen-Anhalt6 Mitglieder
Elbland-Kurier

Redaktionsstatut

Dieses Statut legt die redaktionellen Grundsätze des Elbland-Kurier fest. Es gilt für alle, die journalistisch für dieses Portal tätig sind — fest angestellt, freiberuflich oder als freie Mitarbeitende.

1) Selbstverständnis und Unabhängigkeit

Der Elbland-Kurier ist ein unabhängiges digitales Nachrichtenportal für Sachsen und Sachsen-Anhalt. Er ist keiner Partei, keinem Verband, keiner Glaubensgemeinschaft und keinem Konzern verpflichtet. Redaktionelle Entscheidungen werden ausschließlich nach journalistischen Kriterien getroffen.

Der Elbland-Kurier finanziert sich durch freiwillige Mitgliedschaften und Leserunterstützung. Diese Finanzierungsstruktur ist bewusst gewählt, um redaktionelle Unabhängigkeit von Werbe- und Anzeigeninteressen zu gewährleisten.

2) Journalistische Grundsätze

Alle Beiträge müssen den anerkannten Grundsätzen journalistischer Sorgfalt entsprechen. Dazu gehören die Trennung von Nachricht und Meinung, die Überprüfung von Quellen, die Anhörung aller beteiligten Seiten bei strittigen Sachverhalten sowie die erkennbare Kennzeichnung von Meinungsbeiträgen, Analysen und Kommentaren.

Pressemitteilungen werden als solche gekennzeichnet und nicht unverändert als redaktionelle Berichterstattung übernommen. Sponsored Content oder bezahlte Inhalte werden nicht veröffentlicht.

3) Werbung und Interessenkonflikte

Der Elbland-Kurier schaltet keine Werbung. Weder kommerzielle Anzeigen noch Werbung von Parteien, politischen Organisationen, Interessenverbänden oder religiösen Gemeinschaften werden veröffentlicht. Eine Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte durch Dritte findet nicht statt und wird nicht geduldet.

Redaktion und wirtschaftlicher Betrieb sind strikt getrennt. Wirtschaftliche Interessen des Betreibers haben keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung des Portals.

4) Freie Journalistinnen und Journalisten

Freie Mitarbeitende sind in ihrer journalistischen Arbeit unabhängig und unterliegen denselben redaktionellen Grundsätzen wie festangestellte Autorinnen und Autoren. Sie werden namentlich gekennzeichnet. Eine Einflussnahme auf ihre Berichterstattung durch den Betreiber findet nicht statt.

Freie Mitarbeitende sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber der Redaktion offenzulegen, bevor ein Beitrag zu einem betroffenen Thema veröffentlicht wird. Die Redaktion entscheidet in solchen Fällen über die Veröffentlichung.

4a) Bewerbung und Zulassung freier Autoren

Wer als freier Autor oder Journalist für den Elbland-Kurier schreiben möchte, durchläuft ein verbindliches Zulassungsverfahren. Dieses dient dem Schutz der Leserinnen und Leser, der Integrität der Redaktion und der Glaubwürdigkeit des Portals.

Identitätspflicht: Jede Bewerbung erfordert die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass). Die Redaktion verifiziert die Identität aller Autorinnen und Autoren vor der ersten Veröffentlichung. Eine Publikation unter Pseudonym oder anonym ist nicht zulässig.

Kennenlerngespräch: Vor der Aufnahme findet ein persönliches oder videogestütztes Gespräch mit der Redaktion statt. Dabei werden Themenschwerpunkte, journalistische Erfahrung, Interessenkonflikte und die Grundsätze dieses Statuts besprochen. Das Gespräch ist Voraussetzung für die Zulassung.

Klarname: Alle veröffentlichten Beiträge werden ausschließlich unter dem bürgerlichen Klarnamen der Autorin oder des Autors publiziert. Kürzel, Initialen oder Pseudonyme sind nicht zulässig.

Interessenkonflikte: Bewerbende legen im Rahmen des Verfahrens alle relevanten politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Verbindungen offen, die ihre Berichterstattung beeinflussen könnten. Verschwiegene Konflikte führen zum sofortigen Ausschluss.

Bewerbungen werden über das Bewerbungsformular eingereicht. Die Redaktion entscheidet innerhalb von 14 Tagen über die Aufnahme.

5) Transparenz und Autorenschaft

Alle Beiträge werden namentlich gekennzeichnet. Anonyme Veröffentlichungen redaktioneller Inhalte finden nicht statt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Quellen, deren Schutz journalistisch geboten ist.

Der Elbland-Kurier legt seine Eigentümerstruktur und Finanzierungsquellen offen. Änderungen an der Finanzierungsstruktur, die die redaktionelle Unabhängigkeit berühren könnten, werden den Leserinnen und Lesern mitgeteilt.

6) Leserbriefe und Kommentare

Kommentare und Leserbriefe werden vor der Veröffentlichung moderiert. Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Persönlichkeitsrechte verletzen, Hass oder Diskriminierung befördern oder sachlich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, werden nicht veröffentlicht.

Die Moderation erfolgt nach einheitlichen Kriterien unabhängig von der politischen oder weltanschaulichen Ausrichtung des jeweiligen Beitrags.

7) Fehlerkorrektur

Der Elbland-Kurier korrigiert Fehler transparent und unverzüglich. Korrekturen werden im betroffenen Beitrag kenntlich gemacht und nicht stillschweigend vorgenommen. Leserinnen und Leser können Fehler per E-Mail an redaktion@elbland-kurier.de melden. Jede Meldung wird geprüft und beantwortet.

8) Geltung und Änderungen

Dieses Statut gilt ab dem Tag der Veröffentlichung des Elbland-Kurier. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und mit Datum versehen. Das Statut ist für alle redaktionell Tätigen verbindlich.

Stand: März 2026