B87n Leipzig-Cottbus: Warum eine Bundesstraße seit 15 Jahren nicht gebaut wird
Straßenplanung zwischen Anspruch und Stillstand
Von Matthias Klose2 Aufrufe
Das Bild ist jetzt klar. Das Projekt B87n Leipzig-Cottbus (Sachsen/Brandenburg-Teil) steckt seit 2009 im Planungsmorast, das Raumordnungsverfahren wurde 2015 eingestellt, 2013 an DEGES übergeben, seit Haushaltsplan 2023/2024 wieder mit Mitteln, aber kein ROV in Sicht. Das Sachsen-Anhalt-Teilprojekt (B87-G21-SN-BB) liegt ebenfalls nur als "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" im BVWP 2030 mit NKV 2,2. Das ist das eigentliche Thema: ein Projekt, das wirtschaftlich sinnvoll ist, ökologisch umstritten, und seit 15 Jahren planungsrechtlich nicht vom Fleck kommt.
Die B87n kommt nicht voran. Seit 2009 schleppt sich das Projekt durch Planungsinstanzen, Raumordnungsverfahren wurden eröffnet, ausgesetzt, eingestellt und neu aufgerollt. Dabei ist die Ausgangslage eigentlich eindeutig: Die Verbindungsachse zwischen Leipzig und Cottbus existiert zwar auf dem Papier, in der Realität quält sich der Verkehr durch Ortsdurchfahrten, die für diese Funktion nie gedacht waren. Torgau, Doberschütz, Mockrehna, die Anwohner kennen das seit Jahrzehnten. Lärm, Erschütterungen, Trennwirkung, das volle Programm.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 hat das Gesamtprojekt bewertet und kommt auf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,2. Das bedeutet: Jeder investierte Euro bringt rechnerisch 2,20 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen zurück. Das ist kein Spitzenwert, aber deutlich über der Schwelle, ab der ein Projekt als wirtschaftlich gilt. Trotzdem steckt das Vorhaben in der Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht", der zweitniedrigsten Dringlichkeitsstufe. Der "Vordringliche Bedarf" fehlt, obwohl das Projekt nach den eigenen Maßstäben des Bundes wirtschaftlich und raumordnerisch bedeutsam wäre.
Das sächsische Teilprojekt, also die 61,3 Kilometer zwischen Leipzig und der Landesgrenze nach Brandenburg, trägt mit rund 301 Millionen der veranschlagten 305 Millionen Euro Gesamtkosten fast die gesamte Kostenlast. Das ist auch der Teil, der planerisch am tiefsten in der Sackgasse steckt. Das erste Raumordnungsverfahren, 2009 beantragt, ruhte ab 2010 faktisch, weil der regionale Planungsverband Westsachsen einen Konsens erarbeitet hatte, den der damalige sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) schlicht ignorierte und die alten Pläne wieder aufnehmen ließ. 2015 stellte die Landesdirektion Sachsen das Verfahren ein, mit der nüchternen Begründung, die wesentlichen Rahmenbedingungen für einen autobahnähnlichen Neubau seien nicht mehr gegeben.
Was dann folgte, war kein Neustart, sondern eine Neuauflage des gleichen Musters. Die DEGES, 2013 mit dem Projekt betraut, führte Planungswerkstätten durch, untersuchte Varianten, erstellte umweltfachliche Risikoanalysen. Im Jahr 2020 mehrte sich die Mehrheit der Beteiligten für eine bestandsnahe Variante mit Tunnel, also eben keinen großen Neubau durch naturschutzfachlich sensibles Gebiet. Für den Abschnitt Leipzig-Eilenburg steht bis heute kein Raumordnungsverfahren in Sicht. Der Haushaltsplan 2023/2024 des Freistaates Sachsen stellte erstmals wieder ausreichend Mittel bereit, das Raumordnungsverfahren soll nun kommen, aber wann genau, teilt die DEGES nicht mit.
Wo steht Sachsen-Anhalt in diesem Spiel
Das Teilprojekt, das Sachsen-Anhalt und Brandenburg gemeinsam betrifft, ist im BVWP 2030 als eigenständiges Vorhaben erfasst: Projektnummer B87-G21-SN-BB, 61,3 Kilometer Neubau, Planungsbeginn laut Anmeldung seit August 2011 im Raumordnungsverfahren. Doch der "Planungsstand" im Projektinformationssystem PRINS bezieht sich auf den Stand der Anmeldung, nicht auf den heutigen Stand. Was das Projekt tatsächlich erreicht hat, ist schlicht: nichts Wesentliches. Das Raumordnungsverfahren war "in Vorbereitung seit 2011". Das war vor 15 Jahren.
Die Umweltbeurteilung im BVWP gibt dem Projekt die Einstufung "hoch" für die Umweltbetroffenheit, was bedeutet: Es gibt erhebliche ökologische Konflikte, zwei Natura-2000-Gebiete sind direkt betroffen, für fünf weitere sind Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Die Trasse quert Überschwemmungsgebiete der Elbe, durchfährt einen Naturpark und zerschneidet unzerschnittene Großräume auf 15,6 Kilometern Länge. Die monetarisierten Umweltkosten summieren sich auf einen negativen Barwert von 52,5 Millionen Euro. Das allein ist noch kein Argument gegen den Bau, denn viele sinnvolle Straßenprojekte haben ökologische Kosten. Aber es erklärt, warum das Planungsrecht so lange auf sich warten lässt.
Die Doppellogik des Straßenbaus
Es gibt ein strukturelles Problem, das an der B87n besonders deutlich wird, aber weit über dieses Projekt hinausgeht. Der Bund bewertet Projekte mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis und stuft sie in Dringlichkeitskategorien ein. Die höchste Kategorie ist der "Vordringliche Bedarf", der eigentlich Vorrang bei der Finanzierung genießt. Die mittlere ist der "Vordringliche Bedarf mit Engpassbeseitigung", die niedrigere ist der "Weitere Bedarf mit Planungsrecht". Die B87n-Abschnitte stecken in dieser letzten Kategorie. Das bedeutet in der Praxis: Das Planungsrecht soll frühzeitig gesichert werden, damit zumindest mit der Planung begonnen werden kann. Der tatsächliche Bau steht damit in keiner zeitlichen Verbindlichkeit.
Für die Ortschaften entlang der B87, für Torgau, Herzberg, Jessen und die vielen kleineren Gemeinden dazwischen, ist das eine unbefriedigende Situation. Der Bundesverkehrswegeplan bescheinigt dem Projekt eine hohe Raumwirksamkeit: Es verbessert die Erreichbarkeit von fünf Mittelbereichen, die alle ein hohes Erreichbarkeitsdefizit aufweisen. Herzberg, Finsterwalde, Elsterwerda, Torgau, Jessen. Alle bekommen im raumordnerischen Bewertungsmodul die maximale Punktzahl. Alle haben laut Bevölkerungsprognose 2030 einen sehr geringen Entwicklungstrend. Das ist die eigentliche Botschaft, die das Projekt mit sich trägt: Der Staat investiert in Erreichbarkeit für Regionen, die strukturell schrumpfen. Das ist weder falsch noch zynisch, es ist die Konsequenz aus einer Gleichwertigkeitspolitik, die auch periphere Räume an das Netz anbinden will. Nur passiert es eben nicht.
Die rund 268 Millionen Euro Ausbaukosten, die der BVWP ausweist, basieren auf Preisstand 2014. Was das Projekt heute kosten würde, bleibt offen. Erfahrungen aus anderen Großprojekten legen nahe, dass sich die Kosten in der Zwischenzeit deutlich erhöht haben dürften. Jedes Jahr, das die Planung stillsteht, ist ein weiteres Jahr, in dem Baukostenindizes steigen und die ursprüngliche Bewertungsgrundlage veraltert.
Die einzigen sichtbaren Fortschritte an der B87n finden sich im Sachsen-Anhalt-Bereich südlich von Weißenfels, also im anderen Teil der Strecke. Dort ist die Ortsumgehung Bad Kösen tatsächlich im Bau: eine Saalebrücke von 1.226 Metern Länge und bis zu 60 Metern Höhe, Preisträger des Ingenieurpreises des BSVI im September 2025, Verkehrsfreigabe für Ende 2026 geplant. Das ist keine Kleinigkeit. Aber es ist auch kein Teil des großen B87n-Projekts zwischen Leipzig und Cottbus, sondern ein eigenständiges Vorhaben im Zuge der B87 zwischen Weißenfels und der thüringischen Landesgrenze.
Wer den Stand der B87n zwischen Leipzig und der Landesgrenze nach Brandenburg sucht, findet: eine Geschichte aus politischen Kehrtwenden, eingefrorenen Raumordnungsverfahren, wechselnden Varianten und der strukturellen Unfähigkeit, ein Projekt mit wirtschaftlichem Nachweis in vertretbarer Zeit zur Reife zu bringen. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,2 existiert auf dem Papier seit 2016. Die Planungen für das sächsische Kernstück des Projekts stehen noch immer nicht im Raumordnungsverfahren.
Quellen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Projektinformationssystem PRINS zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projekt B87-G21-SN-BB. bvwp-projekte.de
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH: Projektseite B87n Leipzig (A14) – Taucha – Eilenburg. deges.de
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB): Projektseite B87n Ortsumgehung Bad Kösen. lsbb.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Straßenbauprojekte und Planung, Strategie Landesstraßenbau 2030. infrastruktur.sachsen-anhalt.de
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Aktueller Planungsstand B87n Leipzig – Landesgrenze Sachsen/Brandenburg. medienservice.sachsen.de
