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Schüsse in Strehla – Haftbefehle gegen drei Männer beantragt

Tötungsdelikt im Landkreis Meißen

Von Redaktion7 Aufrufe
Polizeiabsperrung nach Totschlag in Strehla an der Riesaer Straße
Nach den tödlichen Schüssen in Strehla beantragte die Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle gegen drei Beschuldigte. (Symbolbild) – Foto: Symbolbild: [Pixabay/Pexels-Fotografenname] bzw. Foto: Matthias Klose, falls eigenes Bild vor Ort

Nach dem Totschlag in Strehla hat die Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle gegen drei Beschuldigte beantragt. Ein 41 Jahre alter Deutscher soll am Donnerstagabend gegen 21.05 Uhr vor einem Wohnhaus auf der Riesaer Straße in Strehla einen Schuss auf den Oberkörper eines 42 Jahre alten Mannes abgegeben haben. Das Opfer starb noch am Tatort. Die Haftbefehle wurden beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden beantragt, die Beschuldigten sollten noch am Freitag vorgeführt werden.

Was sich am Donnerstagabend abspielte

Zeugen alarmierten die Polizei, nachdem vor dem Haus an der Riesaer Straße Schüsse gefallen waren. Rettungskräfte und Polizisten fanden den tödlich verletzten 42-Jährigen vor Ort. Weil Zeugen Angaben zu möglichen Tätern machen konnten, suchten Einsatzkräfte mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers nach den Flüchtigen. Kurze Zeit später nahmen sie einen 37-Jährigen und einen 41-Jährigen auf der Uthmannstraße in Riesa fest. Ein dritter Beschuldigter, 36 Jahre alt, wurde am Folgetag gestellt. Der tödlichen Konfrontation soll eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem 41-Jährigen und dem späteren Opfer vorausgegangen sein. Blick + 2

Warum die Staatsanwaltschaft von Totschlag in Strehla spricht

Die Ermittler ordnen die Tat bislang als Totschlag ein, nicht als Mord. Der Unterschied ist juristisch erheblich. Mord setzt nach Paragraf 211 StGB ein Mordmerkmal wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe voraus. Solange ein solches Merkmal nicht nachweisbar ist, etwa weil der Tat ein offener Streit vorausging, bleibt es beim Vorwurf des Totschlags nach Paragraf 212 StGB. Die vorangegangene körperliche Auseinandersetzung spricht aus Sicht der Ermittler offenbar gegen eine heimtückische Begehung. Diese Einordnung kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern.

Bemerkenswert ist die Aufteilung der Vorwürfe auf drei Personen. Gegen den 37-Jährigen wird wegen Beihilfe zum Totschlag ermittelt. Er soll den mutmaßlichen Schützen zum Tatort gefahren und ihn durch seine Anwesenheit in seinem Tatentschluss bestärkt haben. Der 36-Jährige soll die Tatwaffe übernommen und auf seinem Grundstück vergraben haben, wo die Polizei sie kurze Zeit später sicherstellte. Ihm wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Dass die Waffe so schnell gefunden wurde, dürfte für die Beweisführung zentral sein. Polizei Sachsennews.de

Offene Fragen für die Region

Ungeklärt ist bislang, woher die Schusswaffe stammt und ob der Beschuldigte sie legal besaß. Auch zum Motiv und zur Beziehung zwischen Täter und Opfer haben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Für eine Kleinstadt wie Strehla mit rund 3.500 Einwohnern ist ein Tötungsdelikt mit Schusswaffe ein Ausnahmeereignis, das viele Menschen im Raum Riesa und Oschatz unmittelbar beschäftigt, zumal die Festnahmen mitten in Riesa erfolgten. Für alle drei Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ich werde berichten, sobald die Entscheidung über die Haftbefehle vorliegt und neue Erkenntnisse zu Motiv und Tathintergrund öffentlich werden.

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