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PolitikKommentar / Meinung

Die Tankstellen-Regel, die Mineralölkonzerne selbst erfunden hätten

Die 12-Uhr-Regel sollte Autofahrer schützen. Sie tut das Gegenteil.

Von Matthias Klose2 Aufrufe
Preisanzeige einer Tankstelle in der Nacht: Super E10 für 3,29 Euro und Diesel für 3,58 Euro pro Liter, im Hintergrund die beleuchtete Kuppel des Berliner Reichstagsgebäudes mit deutscher Flagge unter bewölktem Nachthimmel.
Hohe Spritpreise, erleuchteter Bundestag: Wer an der Zapfsäule kassiert, sitzt nicht immer im Konzern. – Foto: Bild: Erstellt mit ChatGPT (DALL-E 3), April 2026 / Elbland-Kurier

Die Tankstellen-Regel, die Mineralölkonzerne selbst erfunden hätten

Die 12-Uhr-Regel sollte Autofahrer schützen. Sie tut das Gegenteil.

Seit dem 1. April dürfen Tankstellen Preise nur einmal täglich erhöhen. Das Ergebnis: höhere Margen für Konzerne, kein Cent Ersparnis für Autofahrer.

Wer sagt, es ist zu früh zum Urteilen, hat nicht unrecht. Nur falsch liegt er trotzdem.

Vier Wochen sind kein statistisch belastbarer Zeitraum. Die 12-Uhr-Regel gilt seit dem 1. April 2026, und wer jetzt schon ein Urteil fällt, setzt sich dem berechtigten Einwand aus, voreilig zu sein. Das stimmt. Nur erklärt das nicht, warum das Bundeskartellamt bereits ermittelt. Behörden eröffnen keine Verfahren aus Vorfreude. Sie tun es, wenn Daten es rechtfertigen. Die Daten liegen vor. Super E10 kostet Ende April vielerorts über 2,00 Euro, Diesel über 2,10 Euro. Die Margen der Mineralölkonzerne sind gestiegen, nicht gesunken. Wer das als voreilige Bewertung abtut, muss erklären, was das Kartellamt dort eigentlich untersucht.

Hintergrund: Was die Regel sollte und was sie bewirkt hat

Das Problem, das die Bundesregierung lösen wollte, war real. Vor dem 1. April änderte sich der Spritpreis an deutschen Tankstellen im Tagesdurchschnitt bis zu 22-mal. Wer morgens tankte, zahlte oft spürbar mehr als wer den frühen Abend abwartete. Das war intransparent, ärgerlich und für Pendler mit festen Arbeitszeiten de facto nicht zu umgehen. Die Antwort der Koalition war eine schlichte Regel: Preiserhöhungen nur noch einmal täglich, um 12 Uhr mittags. Senkungen bleiben jederzeit möglich.

Auf dem Papier ist das eine vernünftige Idee. In der Realität hat sie den Konzernen ein Werkzeug in die Hand gegeben, das sie sich kaum besser hätten wünschen können. Wer bislang den Preis 22-mal täglich um je einen Cent erhöhen konnte, erhöht ihn jetzt einmal um 22 Cent. Das Ergebnis für den Verbraucher ist identisch oder schlechter, weil der gesamte Spielraum nun gebündelt in einem einzigen, für alle sichtbaren Moment liegt. Koordination unter Wettbewerbern wird einfacher, nicht schwieriger. Wer um 11:55 Uhr auf die Preisdaten der Markttransparenzstelle schaut, sieht in Echtzeit, was die Konkurrenz plant. Das nennt man keine Transparenz für Verbraucher. Das nennt man Preisfindungshilfe für Konzerne.

Was Befürworter einwenden und warum das nicht trägt

Der Verweis auf den Iran-Nahost-Konflikt und die Sperrung der Straße von Hormus ist berechtigt. Der Ölpreis ist seit Jahresbeginn um rund 30 Prozent gestiegen. Externe Schocks erklären hohe Rohstoffkosten. Sie erklären keine wachsenden Gewinnmargen. In einem funktionierenden Markt führen steigende Einkaufspreise zu stabilen Margen, nicht zu deren Ausweitung. Genau das ist der Verdacht, dem das Kartellamt nachgeht. Der Rohstoffpreis ist kein Freifahrtschein.

Hinzu kommt das Argument der Regierung, die Regel schaffe Verlässlichkeit für Pendler. Das stimmt in einem sehr engen Sinn: Wer weiß, dass Preise um 12 Uhr steigen, kann das einkalkulieren. Nur ist ein verlässlich hoher Preis kein Verbrauchervorteil. Es ist eine Planungshilfe für einen Nachteil, der strukturell einbetoniert wurde.

Analyse: Ein Transparenzinstrument als Preissetzungswerkzeug

Die Konstruktionsschwäche der 12-Uhr-Regel liegt nicht in der Absicht, sondern in der Mechanik. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im Bundeskartellamt bündelt Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen. Jede Preisänderung muss innerhalb von fünf Minuten gemeldet werden. Diese Daten fließen in Tank-Apps, die Verbraucher nutzen. Soweit sinnvoll.

Dieselben Daten stehen jedoch auch den Anbietern zur Verfügung. Ein Konzernstratege, der um 11:50 Uhr die Preisentscheidungen aller relevanten Wettbewerber kennt, ist kein Verlierer dieser Transparenz. Er ist ihr Hauptnutznießer. Das Instrument, das Verbrauchern helfen sollte, informiert zuerst den Markt, den es regulieren soll.

Das Bundeskartellamt hat reagiert. Es hat Raffinerien zur Auskunft über Preise aufgefordert, die zuständige Beschlussabteilung neu strukturiert und personell aufgestockt. Das ist kein Zeichen dafür, dass alles planmäßig läuft. Es ist ein Zeichen dafür, dass die Behörde selbst erkannt hat, was hier geschieht.

Der Tankrabatt als stilles Eingeständnis

Dass die Koalition am 12. April beschlossen hat, die Energiesteuer für Mai und Juni 2026 um rund 17 Cent brutto pro Liter zu senken, ist im Grunde eine stille Kapitulation. Wer eine Regelung als Verbraucherfortschritt ankündigt und vier Wochen später ein separates Entlastungspaket für dieselbe Problemlage beschließt, hat das erste Instrument damit selbst bewertet. Es fehlen lediglich die Worte dazu.

Der Tankrabatt kostet den Staat laut Bundesregierung rund 1,6 Milliarden Euro. Gemessen an den rund 36 Milliarden Euro, die der Fiskus jährlich allein aus der Energiesteuer einnimmt, sind das etwa 4,4 Prozent des Jahresaufkommens. Auf zwei Monate verteilt. Danach läuft die volle Steuerlast wieder an, die 12-Uhr-Regel bleibt in Kraft, und die Ausgangslage ist dieselbe wie heute. Wer das als strukturelle Entlastung bezeichnet, muss einen anderen Begriff von Struktur haben.

Finanziert wird der Rabatt unter anderem durch eine Erhöhung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026. Wer nicht raucht, tankt günstiger. Wer raucht, zahlt dafür. Das ist keine Steuerpolitik. Das ist Umverteilung zwischen Konsumentengruppen, verpackt als Entlastungspaket.

Wer hier wirklich verdient, ist bekannt

Die 12-Uhr-Regel ist an ihrer eigenen Konstruktion gescheitert. Die Bundesregierung hat Transparenz geschaffen, aber nicht gefragt, wer von dieser Transparenz mehr profitiert: der Autofahrer mit der Tank-App oder der Konzernstratege mit Echtzeitdaten.

Und während das Kartellamt ermittelt und die Preise nicht fallen, lohnt sich ein Blick auf die stille Gewinnerin dieser gesamten Debatte. Nicht die Mineralölkonzerne, deren Margen zwar gewachsen sind, aber zumindest unter Beobachtung stehen. Die eigentliche Profiteurin ist die Bundesregierung selbst. Über 2,00 Euro pro Liter bedeuten bei 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr Steuereinnahmen als bei 1,60 Euro. Die Energiesteuer ist fix, die Mehrwertsteuer wächst mit dem Preis. Jeder Cent, den der Rohölpreis nach oben treibt, spült zusätzliche Einnahmen in den Bundeshaushalt. Strukturell. Automatisch. Ohne Beschluss.

Der Tankrabatt von 17 Cent für zwei Monate gibt einen kleinen Teil davon zurück. Der Rest bleibt, wo er ist. Was gebraucht wird, ist keine Schonfrist bis zum gesetzlich vorgesehenen Jahresbericht, sondern eine Revision. Jetzt. Das Kartellamt ermittelt bereits. Die Preise fallen nicht.

Wer seinen Bundestagsabgeordneten fragt, warum eine Regelung, die nachweislich Konzerne begünstigt und dem Fiskus nützt, weiter in Kraft bleibt, bekommt eine aufschlussreiche Antwort. Oder gar keine. Auch das ist eine Antwort.

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